2-Phasen-Ausweis
Wer einen Lernfahrausweis der Kat. B (Personenwagen) und/oder Kat. A (Motorrad) beantragt, erhält den Führerschein auf Probe.
In der 3 jährigen Probezeit soll in den ersten 6 Monaten nach der Führerprüfung der obligatorische Weiterbildungstag besucht werden.
Beim ersten Führerausweisentzug innerhalb der Probezeit, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr, also statt 3 sind es dann 4 Jahre.
Beim zweiten Führerausweisentzug innerhalb der Probezeit wird der Ausweis entgültig entzogen. Nach einer Wartefrist von einem Jahr und einem verkehrspsychologischem Gutachten, kann ein neuer Anlauf gemacht werden. Das heisst, man muss eine neue Theorieprüfung, den VKU wiederholen und eine neue praktische Führerprüfung machen, und hat wieder 3 Jahre Probezeit!!!!
Was bedeutet Führerausweis auf Probe?
Wer ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellt, erhält den Führerausweis nach bestandener praktischer Prüfung für drei Jahre nur auf Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterausbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben.
Was muss ich tun, um einen unbefristeten Ausweis zu erhalten?
Sie müssen die vorgeschriebene Weiterausbildung besuchen und dürfen keine Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften begehen, die zu einer Annullierung der Fahrberechtigung führen. Der neue unbefristete Ausweis wird vom Strassenverkehrsamt des Wohnsitz Kantons zugestellt.
Anmeldung direkt bei Verkehrszentrum Glarnerland AG
www.vzg-ag.ch
Kursort: Flugplatz Molis GL
Muss eine Prüfung abgelegt werden?
Nein, der Besuch des Kurses wird bestätigt.
Was geschieht wenn ich den Kurstag nicht besuche?
Wer die Weiterausbildung während der Probezeit nicht absolviert, verliert die Fahrberechtigung. Lediglich in Härtefällen kann eine Nachfrist angesetzt werden. |