News (ab 2021)Für Motorradfahrer: Kein Direkteinstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18Jahren bleibt. Unbefristete Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen
Einmal absolvierte Ausbildungen (wie der Kurs Verkehrskunde, die praktische Grundschulung für Motorradfahrer) und bestandene Prüfungen (Theorieprüfung, praktische Prüfung) gelten neu grundsätzlich unbefristet. MotorradIch führe keine Motorrad Kurse mehr durch ab 2020.
Bitte Ernst Weder 079 355 80 80 anrufen für Kurse.
Wie du zum Lernfahrausweis kommst, findest du in der Rubrik
Der Weg zum Führerschein.
Sobald du den vorerst 4 Monate gültigen Lernfahrausweis hast,
musst du dich sofort bei einem Motorrad-Fahrlehrer melden, damit
du innerhalb dieser 4 Monate die obligatorische Grundschulung
besuchen kannst. Ebenfalls in dieser Zeit musst du den
Verkehrskundeunterricht besuchen.

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